Allgemeine Geschäftsbedingungen Heilpraktiker

§ 1 Anwendbarkeit der AGB

a) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Heilpraktiker und Patient als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

b) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot des Heilpraktikers, die Heilkunde gegen jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Heilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.

c) Der Heilpraktiker ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Heilpraktiker aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

§ 2 Terminabsagen

Da es sich um eine reine Terminpraxis handelt, ist es kaum möglich, durch Absagen entstehende Terminlücken kurzfristig zu besetzen. Termine werden ausschließlich für den Patienten reserviert. Mit dem Heilpraktiker vereinbarte Termine müssen daher mindestens 48 Stunden vor Beginn in Textform oder telefonisch abgesagt werden. Absagen für einen Termin am Montag müssen bis spätestens Freitag um 14:00 die Praxis auf dem oben genannten Weg erreichen. Grundsätzlich werden nachfolgende Absagearten akzeptiert:

Terminabsage über das Kontaktformular oder die eMail-Adresse der Praxis
Telefonische Absagen
Bei Nichteinhaltung dieser Regelung ist der Heilpraktiker berechtigt, das Honorar in voller Höhe in Rechnung zu stellen abzüglich etwaig ersparter Aufwendungen oder Einnahmen aufgrund anderweitiger Vergabe des Termins.

Nur sofern Frist und / oder Form einer Absage ohne Verschulden und unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises (bspw. ärztliches Attest) nicht eingehalten werden können, entfällt die Verpflichtung zur Zahlung des Honorars.

§ 3 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

a) Der Heilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet.

b) Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Patient nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Heilpraktiker über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Patient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist der Heilpraktiker befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Patientenwillen entspricht.

c) In der Regel werden vom Heilpraktiker Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Soweit der Patient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden der Schulmedizin beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er dies gegenüber dem Heilpraktiker schriftlich zu erklären.

d) Der Heilpraktiker darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

§ 4 Mitwirkung des Patienten

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.

§ 5 Honorierung des Heilpraktikers

a) Der Heilpraktiker hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Heilpraktiker und Patient vereinbart sind, gelten die Sätze der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH). Der jeweilige Faktor je Ziffer liegt im Ermessen des Heilpraktikers.

b) Nach Abschluss einer Behandlungsphase erhält der Patient eine Rechnung. Die Honorare sind für durchgeführte Behandlungen vom Patienten per Überweisung oder in bar an den Heilpraktiker zu bezahlen.

c) Vermittelt der Heilpraktiker Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen analog M III-IV, N der GOÄ) ist der Heilpraktiker berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Patienten in der voraussichtlichen Höhe gemäß Absatz b) abzurechnen. In Quittungen und Rechnungen sind diese Beträge gesondert auszuweisen. Hierbei wird sich der Heilpraktiker von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. Der Heilpraktiker ist jedoch berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung begleitenden Leistungen beim Patienten eigene Honorare geltend zu machen. Eine Rückvergütung oder Vorteilsgewährung liegt nicht vor, wenn der Heilpraktiker die Leistungen selbst oder als Mitglied einer Laborgemeinschaft erbringt und die Kosten den einfachen Satz der GOÄ nicht überschreiten.

d) Lässt der Heilpraktiker Leistungen durch Dritte erbringen, die er selbst überwacht (z.B. Laborleistungen analog M I-II der GOÄ), so sind diese Leistungen Bestandteil der Honorare des Heilpraktikers. Soweit hier keine Inklusiv Vereinbarung getroffen ist (z.B. MC-Musterpreisliste A4), werden diese Kosten mit dem einfachen Satz der Positionen 3500-3621 der GOÄ in Rechnung gestellt. Dies gilt auch dann, wenn bei einer Inklusiv Vereinbarung bei einer Rechnungsstellung nach § 7 zu spezifizieren ist.

e) In den Fällen der Absätze c) und d) ist der Heilpraktiker von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragter des Patienten zwischen dem Dritten (z.B. Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch dann, wenn § 181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung zwischen Heilpraktiker und Dritten (z.B. bei Laborgemeinschaften) anzuwenden wäre; unabhängig von einem diesbezüglichen Befreiungstatbestand. Das Verbot der Vorteilsgewährung nach Absatz c bleibt hiervon unberührt.

f) Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 AMG i.d.F. der 8. Änderung 1998) ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimittel Heilpraktikern nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Patienten durch den Heilpraktiker ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe sondern eine Verwendung ist. Daraus folgert, dass Heilpraktikerhonorare grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel enthalten und eine wie immer geartete Herausrechnung oder Spezifizierung nicht möglich ist.

g) Dahingegen stellt die Abgabe von Arzneimittel durch Apotheken an den Patienten für verordnete oder empfohlene Arzneimittel ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar, das auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung des Heilpraktikers keinen Einfluss hat. Dies gilt auch für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die vom Heilpraktiker empfohlen oder verordnet und vom Patienten in einschlägigen Verkaufsstellen bezogen werden. Dabei hat der Patient freie Wahl der Apotheke oder Verkaufsstelle. Der Heilpraktiker darf sich für apothekenpflichtige Arzneimittel keine Rückvergütungen oder Vorteile gewähren lassen.

h) Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist dem Heilpraktiker oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet. Unter der Prämisse der freien Wahl der Verkaufsstelle (Absatz g) können diese Produkte vom Heilpraktiker in Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.

§ 6 Honorarerstattung durch Dritte

a) Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der Heilpraktiker führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.

b) Soweit der Heilpraktiker im Rahmen der wirtschaftlichen Beratung nach §2 Absatz b den Patienten über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 4 Absatz a und beschränkt sich der Umfang der Heilpraktikerleistungen nach § 2 Absatz b nicht auf erstattungsfähige Leistungen.

c) Der Heilpraktiker erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Patient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

§ 7 Vertraulichkeit der Behandlung und Datenschutzbestimmungen

a) Der Heilpraktiker behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Patienten.

b) Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn der Heilpraktiker aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz a) ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

c) Der Heilpraktiker führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Patienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht herausverlangen. Absatz b) bleibt unberührt.

d) Sofern der Patient eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese der Heilpraktiker kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk, dass sich die Originale in der Handakte befinden.

e) Handakten werden vom Heilpraktiker 30 Jahre nach der letzten Behandlung oder 10 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke in Frage kommen könnten. Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

Folgende persönliche Daten werden innerhalb der Praxis erfasst:

Vorname, Nachname
Anschrift
Telefonnummer
Geburtsdatum
Mailadresse
Rechnungsnummer
Name der Krankenversicherung
Daten mit Bezug zur Krankengeschichte (inkl. Befunde Dritter)
Datenschutzverantwortlicher innerhalb der Praxis: Frau Karolin Baller

§ 8 Rechnungsstellung

a) Der Patient erhält nach Abschluss einer Behandlungsphase eine Rechnung, deren Ausstellung honorarpflichtig ist. Die Rechnung enthält den Namen, die Anschrift und die Steuernummer des Heilpraktikers, den Namen und die Anschrift und auf Wunsch das Geburtsdatum des Patienten. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare, Dritt- und Nebenleistungen. Für alle Leistungsarten ist ggf. der zutreffende Mehrwertsteuersatz auszuweisen. Die dem Patienten ausgehändigte Rechnung enthält zudem eine oder mehrere Behandlungsdiagnosen.

b) Wünscht der Patient aus Beweis- oder Erstattungsgründen honorarpflichtig eine Ausfertigung der Rechnung, die eine Diagnose oder Therapiespezifizierungen mit Diagnoserückschlüssen enthalten, bedarf dies der Belehrung über den Bruch der Vertraulichkeit und des schriftlichen Auftrages des Patienten.

c) Um Rechnungen erstellen zu können, müssen persönliche Daten (Vorname, Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, Mailadresse, Diagnose, Behandlungsmaßnahmen und weitere erforderliche Daten) über ein Drittanbieterprogramm „Soliprax“ verarbeitet werden. Diese Daten werden über einen von diesem Drittanbieter zur Verfügung gestellten Server online gespeichert und aktualisiert. Der Anbieter ist unter folgender Adresse zu erreichen:
SoliPrax GmbH, GF: Hans-Joachim Engels, Benjamin Lohscheider, Max-Planck-Str. 27a, 50858 Köln, Tel: 02234-60 161-0, Fax: 02234-60 161-2, Web: www.soliprax.de, eMail: info(at)soliprax.de

§ 9 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragpartei vorzulegen.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

Taufkirchen, 10. Januar 2024

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Yoga

§ 1 GELTUNGSBEREICH
Unsere AGB gelten für die Teilnahme an allen von uns angebotenen Kursen, Seminaren, Retreats sowie weitere durch uns angebotene Unterrichtsformen und Dienstleistungen. Abweichende Bestimmungen können sich aus den einzelnen Angeboten und Verträgen ergeben.

§ 2 ANMELDUNG
Die Anmeldung muss durch den Teilnehmenden schriftlich per E-Mail, Anmeldeformular oder per Schreiben erfolgen. Ein Vertrag kommt nach schriftlicher Bestätigung durch uns zustande, der per Mail, Schreiben oder Messenger-Nachricht erfolgen kann. Die Anmeldung ist verbindlich.

§ 3 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Der Teilnahmebetrag kann per Überweisung auf unser Konto und alternativ in bar bezahlt werden. Der Teilnahmebetrag ist nach Erhalt der Anmeldebestätigung zur Zahlung fällig. Bei Überweisung ist der Teilnahmebetrag in voller Höhe, spätestens 5 Tage nach Anmeldebestätigung, auf unser Konto zu zahlen. Abweichende Bestimmungen können sich aus den einzelnen Angeboten und Verträgen ergeben. Zur Teilnahme an den Kursen ist der Teilnehmenden erst nach Entrichtung des vollständigen Teilnahmebetrags berechtigt.

Bei Semesterbuchungen ist der Beitrag zu Semesterbeginn im Voraus zu entrichten. Der Semesterbetrag kann per Überweisung auf unser Konto und alternativ in bar bezahlt werden.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem Basiszinssatz berechnet.

§ 4 SEMESTERLAUFZEIT
Die Länge des Semesters richtet sich nach der Anzahl der im Semester geplanten Stundeneinheiten und variiert von Semester zu Semester.

§ 5 STORNIERUNG VON VON KURSEN, SEMINAREN, RETREATS ETC. DURCH UNS
Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere bei einer zu geringen Teilnehmendenzahl, Krankheit des Lehrers oder aus weiteren Gründen, die wir nicht zur vertreten haben und die eine Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen.

Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden wir in diesem Fall vollständig zurückerstatten. Eine Entschädigung steht dem Teilnehmenden nicht zu, ebenso auch keine Schadensersatzansprüche.

§ 6 STORNIERUNG VON KURSEN, SEMINAREN, RETREATS ETC. DURCH DIE TEILNEHMENDEN
Bei Kursen, Seminaren, Retreats, etc. hat der Teilnehmenden die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten. Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Hierbei gilt folgende Regelung:

Bei einer Stornierung

  • 61 oder mehr Tage vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir eine Entschädigungsgebühr in Höhe von 35%,
  • 60 bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine Entschädigungsgebühr in Höhe von 50%,
  • 30 Tage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn eine Entschädigungsgebühr in Höhe von 100 % der gebuchten Leistung.

Bei Nichterscheinen sind die Gebühren in voller Höhe fällig. Diese Regelungen gelten unabhängig vom Grund der Stornierung und auch bei Vorlage eines Attests.

Eine vom Teilnehmenden oder von uns benannte Ersatzperson kann nach einer Prüfung und Zustimmung durch uns jedoch den Platz einnehmen, wofür wir eine Umbuchungspauschale von 25,- € inkl. MwSt. berechnen.

§ 7 ÄNDERUNG DES KURSANGEBOTES/BZW. DER STUNDENZEITEN
Uns steht es frei, das Kursangebot, die Stundenzeiten sowie Lehrer/Referenten/Dozenten in zumutbarer Weise zu ändern und insbesondere in den Schulferien, an Feiertagen und während Retreats den Kursumfang zu reduzieren. Bei zu geringer Teilnehmendenzahl oder bei Krankheit des Lehrers kann ein Kurs ersatzlos gestrichen werden. Ansprüche aus Änderungen der vorgenannten Punkte sind ausgeschlossen. Zahlungsbedingungen und Semesterlaufzeiten bleiben hiervon unberührt.

Wir sind berechtigt, innerhalb eines jeden Jahres für Umbauarbeiten oder aus organisatorischen Gründen von bis zu 2 Wochen sowie für Betriebsferien, die rechtzeitig bekannt gegeben werden, das Angebot auszusetzen. Ansprüche aus Gründen vorgenannter Unterbrechungen sind ausgeschlossen. Zahlungsbedingungen bleiben hiervon unberührt.

§ 8 RABATTE/WERBEAKTIONEN
Aktionsangebote sind auf den jeweils angegebenen Zeitraum beschränkt.

§ 9 ONLINEANGEBOTE
Jeder Teilnehmenden übt in Eigenverantwortung. Jeder Teilnehmenden sollte vor der Ausübung beachten, dass nicht jede Übung/Asana für jeden Teilnehmenden gleichermaßen geeignet ist. Im Bedarfsfall sollte der Teilnehmenden vorher Rücksprache mit seinem Arzt und bei Bedarf mit uns halten, insbesondere in der Schwangerschaft und bei körperlichen Beschwerden und Einschränkungen. Überbeanspruchung sollte vermieden werden.

Alle im Onlineangebot hinterlegten Inhalte und Videos sind ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt. Die Zugangsdaten sind nur für den Buchenden bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Das Urheberrecht aller Inhalte und Videos liegt bei Karolin Baller, die Vervielfältigung oder eine gewerbliche Nutzung ist untersagt. Verstöße werden rechtlich verfolgt.

Zur Nutzung der Onlineangebote sind ein aktueller Internet-Browser und eine stabile Breitband-Internetverbindung erforderlich. Wir übernehmen keine Haftung für Fehler bei der Datenübertragung. Bei einer Nichtverfügbarkeit einzelner Inhalte und Videos aufgrund technischer oder sonstiger Probleme übernehmen wir keine Haftung. Eine Entschädigung steht dem Buchenden in vorgenanntem Fall nicht zu, ebenso auch keine Schadensersatzansprüche.

§ 10 HAFTUNG
Die Teilnahme an allen Angeboten erfolgt auf eigene Verantwortung. Voraussetzung zur Teilnahme ist eine allgemeine Gesundheit. Bei speziellen Problemen wie körperlichen Gebrechen, vorangegangenen Operationen, Problemen in der Schwangerschaft, sollte der Teilnehmende die Teilnahmeabsicht im Vorfeld mit seinem Arzt und bei Bedarf mit uns besprechen. Eine Haftung unsererseits für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

Für mitgebrachte Sach- und Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

§ 11 URHEBERRECHT
Es wird darauf hingewiesen, dass das Urheberrecht sämtlicher Produkte, Angebote & Veröffentlichungen bei Karolin Baller liegt und deren weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte untersagt ist bzw. ausdrücklich der schriftlichen Genehmigung durch Karolin Baller bedarf. Zuwiderhandlungen werden in jedem Einzelfall mit einer Konventionalstrafe geahndet. Weiterreichende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

§ 12 SONSTIGES
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unserer AGB unwirksam sein oder werden so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Taufkirchen, 10. Januar 2024